Auswirkungen des Bauproduktengesetzes auf die Bauakustik

Die Prüfstellen erhalten ein größeres Maß an Verantwortung. Ständiger Erfahrungsaustausch und Vergleichsmessungen sichern die Qualität.

(Presseerklärung des Arbeitskreises der Bauakustischen Prüfstellen, die nach dem Bauordnungsrecht und dem Bauproduktengesetz anerkannt sind)

Die schalltechnische Eignung neuer Bauweisen, Konstruktionen oder Bauteile, für die im Beiblatt 1 zur DIN 4109 — Schallschutz im Hochbau — keine Regelungen enthalten sind, musste bisher durch Eignungsprüfungen nach DIN 4109 nachgewiesen werden. Diese Eignungsprüfungen durften nur von den Prüfstellen durchgeführt werden, die in dem "Verzeichnis sachverständiger Prüfstellen im bauaufsichtlichen Verfahren für die Durchführung von Eignungs- und Güteprüfungen nach DIN 4109 — Schallschutz im Hochbau " — als Prüfstellen der Gruppe I aufgeführt waren. Dieses Verzeichnis wurde in den Mitteilungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) veröffentlicht.

Mit Einführung der neuen Landesbauordnungen in den Bundesländern und durch die Verabschiedung des Bauproduktengesetzes haben sich hier Änderungen ergeben.

Mit dem Bauproduktengesetz werden die Bestimmungen der europäischen Bauproduktenrichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG) in deutsches Recht umgesetzt. Ziel ist es durch die Festlegung einheitlicher Beschreibungen, Anforderungsdefinitionen, Brauchbarkeitsnachweise und Kennzeichnungen von Bauprodukten ein abgestimmtes einheitliches europäisches bautechnisches Regelwerk zu schaffen. Somit können noch bestehende Hindernisse für Bauprodukte im freien Warenverkehr zwischen den europäischen Staaten abgebaut werden.

Die europäische Bauproduktenrichtlinie und das deutsche Bauproduktengesetz können ihre Wirkung erst langsam entfalten, da bisher nur wenige harmonisierte europäische technische Spezifikationen (Europäische Normen, technische Zulassungen oder Zulassungsleitlinien) erarbeitet wurden. Für eine längere Übergangszeit gelten daher zunächst noch nationale technische Regeln. Die in Deutschland nach den Landesbauordnungen für Bauprodukte geltenden technischen Regeln sind in den Bauregellisten zusammengestellt, die vom Deutschen Institut für Bautechnik veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert werden.
Bauprodukte dürfen verwendet werden, wenn ihre Verwendbarkeit in dem für sie geforderten Übereinstimmungsnachweis bestätigt ist und sie deshalb das Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) tragen. Der Übereinstimmungsnachweis bestätigt, daß das betreffende Bauprodukt mit den in der Bauregelliste bekannt gemachten technischen Regeln der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder mit dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis übereinstimmt und damit verwendbar ist. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden vom Deutschen Institut für Bautechnik erteilt; allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse werden von den anerkannten Prüfstellen ausgestellt.

Das Verfahren für die Anerkennung der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZStellen) wird durch eine Rechtsverordnung ("PÜZVerordnung") des Bundes geregelt, während die Anerkennung selbst Sache der Länder ist. Die fachtechnische Vorbereitung der Anerkennung von Prüf- , Überwachungs- und Zertifizierungsstellen und teilweise auch deren Anerkennung selbst, haben die Länder dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) übertragen.
Die Verordnung über die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach dem Bauproduktengesetz (BauPG-PÜZ Anerkennungsverordnung)" verpflichtet die anerkannten Stellen zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch und zur Zusammenarbeit. Dies soll eigenverantwortlich durch die Prüfstellen des jeweils gemeinsamen Fachgebietes selbst organisiert werden, ohne daß das Deutsche Institut für Bautechnik als anerkennende Stelle hier eine führende Rolle übernimmt.

Die Leiter der im Schallschutz bisher schon tätigen Prüfstellen der Gruppe I, die diese Art des Erfahrungsaustausches bereits seit mehr als 15 Jahren pflegen, haben sich im "Arbeitskreis Bauakustischer Prüfstellen" organisiert und treffen sich regelmäßig zum Austausch. Der größte Teil dieser Prüfstellen verfügt über jahrzehntelange, praktische Erfahrungen und Sachkompetenz. Außerdem sind einige seit langem an den nationalen Regelsetzungen beteiligt. Darüber hinaus verfügen die Prüfstellen über moderne messtechnische Einrichtungen und unterziehen sich in regelmäßigen Abständen einer neutralen kritischen Überprüfung durch die Teilnahme an Schallschutz-Vergleichsmessungen bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) Braunschweig.

Der "Arbeitskreis Bauakustischer Prüfstellen" betrachtet es als seine wichtigste Aufgabe, bei schalltechnischen Prüfungen von Bauprodukten, Bauteilen und Konstruktionen ein einheitliches Vorgehen der Prüfstellen sowohl hinsichtlich der Prüfung, Beurteilung und Beschreibung als auch bei der Ausstellung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen sicherzustellen. Dies ist besonders in der Zeit des sukzessiven Ersatzes deutscher durch europäische Prüfnormen von Bedeutung. Erarbeitete Regelungen und Vereinbarungen werden in gemeinsam gefassten Beschlüssen festgelegt, die für alle Prüfstellen des Arbeitskreises verbindlich sind. Dabei wird eine enge Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sachverständigenausschuss des DIBt und den Gremien der ARGE Bau angestrebt.

Alle Beschlüsse werden offiziell dem DIBt und der ARGE Bau zur Kenntnis gebracht und publiziert. Im Internet wird der Arbeitskreis Prüfstellen geführt unter www.schall-pruefstellen.de mit Links zu den einzelnen Prüfstellen.

Der AK Prüfstellen hat einen Sprecherrat; dieser besteht zur Zeit aus:

Prof. F. Holtz, Labor für Schall- und Wärmemesstechnik Stephanskirchen,
Dipl.-Ing. K. Paulmann, IBMB Braunschweig,
Dipl.-Ing. M. Teschner, MPA NRW Dortmund,
Prof. Dr. E.J. Voelker, IAB Oberursel

Der Arbeitskreis beabsichtigt, in einschlägigen Fachpublikationen auf sich, seine Tätigkeit sowie insbesondere auf die von ihm gefassten Beschlüsse aufmerksam zu machen. In regelmäßigen Abständen soll dort auch eine Liste der im Arbeitskreis vertretenen anerkannten Prüfstellen veröffentlicht werden, da das vom DIBt herausgegebene Verzeichnis der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen, das nach den Produkten der Bauregelliste gegliedert ist, nur schwer erkennen lässt, welche Prüfstellen für bauakustische Prüfungen anerkannt sind.

Auf dieser Seite sind die anerkannten Prüfstellen für bauakustische Prüfungen (Stand 2018) aufgelistet



gez. Arbeitskreis Bauakustischer Prüfstellen



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